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Datum: 22.02.2012 > Login > Registrierung

EINKOMMEN- und LOHNSTEUERHILFE

Im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuerhilfe halten wir für Sie individuelle Angebote bereit, die insbesondere an Arbeitnehmer, Rentner und (Klein-) Gewerbebetriebe gerichtet sind.

Wir sind als Steuerberatungsgesellschaft zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt.

Unsere nachfolgende Tabelle (pauschal, "all inclusive") bezieht sich auf folgende Einkünfte:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
  • sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgewinne)


Wir beraten Sie auch gerne in Kindergeldsachen, bei Miet-, Spekulations-, Kapital- und sonstigen Einkünften sowie bei Gewinn- und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften.

Unsere Gebühren* (pauschal, "all inclusive") belaufen sich auf:

Bemessungsgrenze*1)
bis
Fest-Gebühren*2)
(einschl. USt)
über € 95.000   auf Anfrage  
€ 95.000   € 339,15  
€ 80.000   € 309,40  
€ 70.000   € 279,65  
€ 60.000   € 249,90  
€ 50.000   € 220,15  
€ 45.000   € 202,30  
€ 40.000   € 196,35  
€ 35.000   € 166,60  
€ 30.000   € 148,75  
€ 25.000   € 130,90  
€ 22.000   € 119,00  
€ 19.000   € 107,10  
€ 16.000   € 95,20  
€ 13.000   € 83,30  
€ 10.000   € 71,40  
€ 6.000   € 41,65  


Für den Fall, dass Sie sowohl gewerbliche als auch die o.g. Einkünfte erzielen, berechnen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot. Dies kann auch in Form einer Pauschale erfolgen, so dass die Kosten auch hier fest und somit transparent sind.

Informieren Sie sich unverbindlich! Ihre Anfragen nehmen wir gerne telefonisch oder per Internet entgegen. Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern:

Kontakt Telefon 0800/40 40 810
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und deutschen Mobilfunknetz)
Kontakt E-Mail info@bsp-steuern.de
Kontakt Fax 0228/30 41 421-79, 0228/28 64 290 oder 0261/988 64-41




 


*auf Grundlage der geltenden Gebührenordnung (Stand: 28.8.1998)
*1) Die Bemessungsgrenze bezieht sich auf die jeweiligen Einnahmen pro Einkunftsart. Wenn Sie z.B. Brutto-Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung i.H.v. 43.000 € beziehen, so beläuft sich unser Honorar für die Erstellung der Anlage V auf 202,30 € brutto.
*2) Die Gebühren beziehen sich auf eine Einkunftsart. Erzielt ein Steuerpflichtiger z.B. Einnahmen aus Kapitalvermögen i.H.v. 4000 € sowie Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 36.000 €, beträgt unser Honorar 41,65 € + 196,35 €, d.h. 238,00 €

Letzte Änderung am Donnerstag, 18.11.2010 (Donnerstag, 12. Januar 2009)

 

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