...... lieber gleich zum Steuerberater. Wir sind zur uneingeschränkten Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt!
Insofern gibt es bei uns keine Einschränkungen hinsichtlich der Beratung - weder auf einzelne Einkunftsarten beschränkt, noch in Bezug auf die Höhe Ihrer Einkünfte ....
Vorstehende Gebührentabelle gilt - analog dem Angebot von Lohnsteuerhilfevereinen - für folgende Leistungen:
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Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) ausschließlich bei |
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- Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit,
- Renten,
- Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen
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und zusätzlich |
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Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), |
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Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, |
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sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne) |
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 9.000 bzw. 18.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei: „Riester-Bonus“ (steuerl. Auswirkungen), Kindergeld, Eigenheimzulage mit Kinderzulage, Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999), Lohnsteuerermäßigung, Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen).
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch:
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Berechnung der Steuererstattungshöhe, |
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Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse, |
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Prüfung der Steuerbescheide, |
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Einlegung und Führung von Rechtsmitteln (z.B. Einspruch) bis zur |
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Klage vor dem Finanzgericht und wir informieren Sie natürlich über Steuervorteile. |
Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz und bei der Geltendmachung von Eigenheimzulage sowie Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 InvZulG 1999.
(C) 2007 - Alle Rechte vorbehalten
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Aktuelle Meldungen |
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BMF-Schreiben: Zur Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Daten
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Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008, V R 44/07, und stellt sich damit gegen wesentliche Grundsätze eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 09.10.2008.
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Mit Schreiben vom 16.12.2008 (- IV C 5 - S 2353/08/10007 – DOK 2008/0701206 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten Stellung genommen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale im Urteil vom 9. Dezember 2008 für unwirksam erklärt...
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Der Bundesrat hat am 05.12.2008 der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Nach der Neuregelung ..
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