So einfach geht's!
SIE KÖNNEN IHRE STEUERANGELEGENHEITEN MIT UNS ONLINE ABWICKELN!
PER E-MAIL, FAX ODER POST!
Gerne wickeln wir unsere Leistungen komplett per E-Mail, per Telefax oder per Post ab!
Rufen Sie uns an und besprechen Sie mit uns die Modalitäten:
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0800-40 40 810
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und deutschen Mobilfunknetz)
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oder .....
SIE BESUCHEN UNS IM BÜRO!
Sie besuchen uns in unserem Büro in Koblenz während der üblichen Öffnungszeiten
(Montag bis Freitag durchgängig von 9 bis 17 Uhr)
oder am Besten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung!
Sie finden uns in Koblenz in der Innenstadt, Löhrrondell 8, (Eingang Bahnhofstraße 2a)!
Sie können im nahegelegenen Löhr-Center mit unserer Parkcard parken.
Zu Fuß sind wir vom Löhr-Center aus in 3 Minuten erreichbar.
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Aktuelle Meldungen |
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BMF-Schreiben: Zur Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Daten
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Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008, V R 44/07, und stellt sich damit gegen wesentliche Grundsätze eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 09.10.2008.
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Mit Schreiben vom 16.12.2008 (- IV C 5 - S 2353/08/10007 – DOK 2008/0701206 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten Stellung genommen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale im Urteil vom 9. Dezember 2008 für unwirksam erklärt...
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Der Bundesrat hat am 05.12.2008 der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Nach der Neuregelung ..
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