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Folgende Leistungen sind in den Gebühren laut unserer vorstehenden bereits enthalten: |
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- Einkommensteuererklärung
(früher Lohnsteuerjahresausgleich), wenn Sie Arbeitnehmer, Rentner etc. sind und
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezüge und Unterhaltsleistungen, oder
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgewinne) erzielen.
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Wir beantragen für Sie bzw. beraten Sie bei: |
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- "Riester-Bonus" (steuerl. Auswirkungen),
- Kindergeld,
- Eigenheimzulage (bis 2005) mit Kinderzulage,
- Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999),
- Lohnsteuerermäßigung,
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
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Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch: |
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- Berechnung der Steuererstattungshöhe,
- Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse,
- Prüfung der Steuerbescheide,
- Einlegung und Führung von Rechtsmitteln (z.B. Einspruch) bis zur
- Klage vor dem Finanzgericht und wir informieren Sie natürlich über Steuervorteile.
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Unser Leistungsspektrum für Sie umfasst zusammengefasst: |
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- Altersvorsorgeberatung und -planung
- Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
- Berechnung der Steuererstattungshöhe
- Einkommensteuererklärung, Einkommensteuerhilfe,
- Einlegung und Führung von Rechtsmitteln (z.B. Einspruch),
- Erben- und Vererben (Erbschafts- und Schenkungssteuer),
- Existenzgründungsberatung und -hilfe,
- Finanz- und Lohnbuchhaltung (einschl. Baulöhne)
- Finanzgerichtsverfahren und Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
- Finanzierungsberatung
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Investitionszulagen, Subventions- bzw. Förderungsberatung
- Kindergeld
- Lohnsteuerhilfe (vorm. Lohnsteuerjahresausgleich)
- Rentenberatung und -besteuerung
- Schuldnerberatung und Insolvenzrecht
- Unternehmens- bzw. Betriebsnachfolge
- Vermietung, Verpachtung
- Vermögensberatung und -verwaltung
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Aktuelle Meldungen |
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BMF-Schreiben: Zur Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Daten
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Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008, V R 44/07, und stellt sich damit gegen wesentliche Grundsätze eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 09.10.2008.
... mehr
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Mit Schreiben vom 16.12.2008 (- IV C 5 - S 2353/08/10007 – DOK 2008/0701206 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten Stellung genommen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale im Urteil vom 9. Dezember 2008 für unwirksam erklärt...
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Der Bundesrat hat am 05.12.2008 der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Nach der Neuregelung ..
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