Frage/Thema:
Ausgabe von Tankgutscheinen mit Literangabe bis maximal 44 Liter (brutto) im Monat:
Wird es vom Finanzamt anerkannt, wenn bei der Mineralölgesellschaft eine Tankkarte beantragt wird, die nur für diesen Zweck an Mitarbeiter ausgegeben wird, während das Unternehmen dafür dann eine eigene Rechnung am Monatsende erhält?
Oder muss grundsätzlich ein Gutschein ausgegeben werden?
Antwort:
Bei der Überlassung einer Tankkarte, welche die Funktion einer Firmenkreditkarte hat, handelt es sich nicht um einen Sachbezug, sondern um eine Zuwendung mit Bargeldcharakter, d.h. keine Anwendung der Freigrenze von 44 Litern.
Frage/Thema:
Sachgeschenk bis maximal 44 Litern (brutto) pro Monat:
Wird es vom Finanzamt anerkannt, wenn die Firma das Geschenk bestellt (auch über das Internet), wobei die Lieferung (zunächst) und die Rechnung an das Unternehmen gehen?
Antwort:
Beim Sachgeschenk ist die Anwendung der 44-Liter-Freigrenze für Sachbezüge zulässig!!!!
Unser Fazit:
In Zeiten weiter steigender Benzin- und Diesel-Kosten bietet es sich an, Tankgutscheine an Arbeitnehmer als Sachgeschenk zu vergeben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren davon.
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