Unsere Grundsätze der Honorierung*:
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Volle Kostentransparenz und volle Kostenkontrolle:
Es kommt nur zur Abrechnung, was vorher vereinbart wurde.
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Keine Verpflichtung ohne ausdrückliche Beauftragung:
Es werden keine stillschweigend erteilte Beauftragungen unterstellt.
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Beauftragungen zum Pauschalhonorar nicht die Ausnahme, sondern erwünscht:
Fix- bzw. Festpreise garantieren einen fairen Umgang mit dem Mandanten.
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*Für Steuerberater gelten die Grundsätze der Steuerberatergebührenverordnung (StBGeBV). Diese sind auch für uns bindend. Unsere Grundsätze stehen hierzu nicht in Konkurrenz.
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