Alle sonstigen Leistungen werden nach Stundensätzen (Zeitgebühr) oder gegen ein vorher vereinbartes Fixhonorar abgerechnet.
Grundlage für unser Tätigwerden ist natürlich eine vorherige Beauftragung. Die Stundensätze werden vor der Auftragserteilung vereinbart, ebenso eine erste Einschätzung der benötigten Zeit oder es wird gleich ein Festhonorar vereinbart.
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Immer in unseren Pauschalen enthalten sind persönliche oder telefonische Kurzanfragen.
| Leistungen |
Preis |
Sämtliche sonstige Aufgaben wie z. B. Sortierarbeiten und Abstimmungen der Buchhaltung, Beratung (z.B. Existenzgründungsberatung), Zusatzleistungen im Buchungssystem (z.B.: Einrichtung individueller Konten), Betriebsprüfungsbetreuung, Einrichten der Lohnbuchhaltung, Prüfung und Einspruch gegen Steuerbescheide.
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35 €/angefangene halbe Stunde.
Gerne auch gegen vorherige fixe Honorarvereinbarung.
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Arbeiten, die nur von einem Steuerberater durchgeführt werden können oder sollen. Hierzu gehören die Teilnahme oder Begleitung von Betriebsprüfungen, Verfahren vor dem Finanzgericht etc.
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Auf Anfrage gegen Pauschalhonorar.
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Erstellung eines Businessplans, einer Rentabilitätsvorschau, eines Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
z.B. zur Beantragung des Gründungszuschusses, etc.
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Auf Anfrage gegen Pauschalhonorar. |
Wir arbeiten für Sie und Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft (mit oder ohne unserer Softwareüberlassung)!
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