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Bundestag beschließt steuerrechtlichen Teil des Investitionspakets

04.12.2008: Der Bundestag hat am 04.12.2008 in zweiter und dritter Lesung den steuerrechtlichen Teil des Maßnahmenpakets zur "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" beschlossen. Danach sollen ....

... Unternehmen ab dem 01.01.2009 Investitionen besser abschreiben können. Außerdem ist eine befristete Kfz-Steuerbefreiung beim Neuwagenkauf und eine Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen vorgesehen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 05.12.2008 zugestimmt.

Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Befristet auf zwei Jahre wird zum 01.01.2009 die degressive Abschreibung von 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Unternehmen sollen damit in den ersten zwei Jahren einen größeren Teil der Kosten für neu angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen können, etwa für Maschinen oder Fahrzeuge. Außerdem soll es eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für zwei Jahre geben, die besonders der Maschinenbau-Branche zugute kommen soll.

Kfz-Steuerbefreiung beim Neuwagenkauf

Wer in den kommenden acht Monaten einen Neuwagen kauft, wird mindestens ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Im Einzelnen gilt:
Wer in der Zeit vom 05.11.2008 bis zum 30.06.2009 ein neues Auto zulässt (beziehungsweise zugelassen hat), zahlt mindestens ein Jahr lang keine Kfz-Steuer. Erfüllt der Neuwagen darüber hinaus auch die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung auf maximal zwei Jahre, wobei die Steuerbefreiung jedenfalls am 31.12.2010 endet. Wer bereits vor dem 05.11.2008 einen Neuwagen erworben hat, der die Abgasnorm Euro-5 erfüllt, wird ab dem 01.01.2009 ebenfalls für ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit.

Höhere Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten wird ab dem 01.01.2009 verdoppelt. Der Steuerermäßigungsbetrag beläuft sich dann auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, so dass pro Jahr bis zu 1.200 Euro der Arbeitskosten von der Steuer abgesetzt werden können.




04.12.2008 / Redaktion BSP

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