AKTUELLE MELDUNG DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS (BMF-Newsletter vom 10.10.2008):
Ihre Fragen zur Garantieerklärung der Bundesregierung-Unsere Antworten rund um die Einlagensicherung
Sicherung von Spareinlagen
Die Bundesregierung hat mit Ihrer Aussage vom 5. Oktober 2008 eine unbeschränkte Garantie für alle Spareinlagen in Deutschland gegeben.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte, dass "die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren. "Was bedeutet das konkret? Für welche Sparmodelle und -produkte gilt diese Aussage?"
Wir beantworten Ihre Fragen:
Wie funktioniert die deutsche Einlagensicherung?
Die Sparer in Deutschland sind grundsätzlich doppelt abgesichert. Die Sicherheit ergibt sich zum Einen durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, welches den Sparern aktuell eine Mindestabsicherung von. 90 % der Einlagen gewährt, bis max. 20.000,-- Euro.
Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen weit darüber hinausgehenden Schutz gewährt hat.
Wie ist die "unbeschränkte" Garantie der Bundesregierung zu verstehen?
In Zeiten der Finanzkrise hat sich die Bundesregierung entschlossen, eine zusätzliche Sicherheit einzuziehen: Für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass die bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen nicht mehr ausreichen, um ihre Versprechen zu erfüllen, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bund mit entsprechenden Unterstützungen der deutschen Einlagensicherungsfonds gewährleisten, dass keine Sparerin und kein Sparer einen Euro verlieren wird.
Diese Zusage ist unabhängig von der Höhe der jeweiligen Ersparnisse.
Für welche Sparmodelle und -produkte gilt die Garantiezusage?
Die Garantiezusage der Bundesregierung gilt für Sparbücher, Girokonten, Termingelder und für Sparbriefe. Sie gilt nicht für Fonds, Zertifikate und andere Finanzprodukte oder Wertpapiere.
Gilt die Zusage nur für Privatleute oder auch für juristische Personen?
Die Garantiezusage gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, also für alle privaten Konten und Sparguthaben von natürlichen Personen.
Sie gilt auch für Mehrheiten privater Personen, wie etwa Erbengemeinschaften. Sie gilt nicht für Geschäftskonten oder Konten juristischer Personen wie zum Beispiel Zweckvermögen von Stiftungen oder Handelsgesellschaften.
Spielt die Staatsbürgerschaft des Sparers eine Rolle?
Nein, sie ist nicht relevant. Die Garantieerklärung der Bundesregierung gilt für jeden, der in Deutschland ein Sparbuch, ein Girokonto, Termingelder oder Sparbriefe bei einer Bank unterhält, die der deutschen Einlagensicherung zugeordnet ist.
Dies gilt auch für Tochtergesellschaften von ausländischen Banken, die Mitglieder der deutschen Einlagensicherung sind.
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