Steuerberatung bedeutet bei uns, Ihre steuerlichen Bedürfnisse erkennen und zu Ihrem optimalen Nutzen zu gestalten und zu entwickeln.
Wir sind nicht die "verlängerten Arme des Finanzamtes". Wir kämpfen für Sie. Wir setzen uns ein für Sie. Und natürlich lassen wir Sie auch bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden nicht allein.
Egal, ob es um die Übernahme der Finanz- und Lohnbuchhaltung, um die Jahresabschlusserstellung, die Steuerdeklaration oder die Unternehmensnachfolge geht: Wir bieten Ihnen Full-Service von Anfang an!
Auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort oder online.
Sie wollen uns näher kennenlernen?
Dann zögern Sie nicht und nehmen Kontakt zu uns auf!
Sie erreichen uns telefonisch unter 0261/98864-40, per Telefax -41
oder per E-Mail unter info@bsp-steuern.de!
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Aktuelle Meldungen |
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BMF-Schreiben: Zur Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Daten
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Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008, V R 44/07, und stellt sich damit gegen wesentliche Grundsätze eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 09.10.2008.
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Mit Schreiben vom 16.12.2008 (- IV C 5 - S 2353/08/10007 – DOK 2008/0701206 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten Stellung genommen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale im Urteil vom 9. Dezember 2008 für unwirksam erklärt...
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Der Bundesrat hat am 05.12.2008 der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Nach der Neuregelung ..
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