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Datum: 22.02.2012 > Login > Registrierung
Die europäische Integration zwingt Unternehmen zum Umdenken: das europäische Steuerrecht ist Realität. Die Globalisierung hat zur Folge, dass man in der Unternehmenspraxis mit internationalen Steuerfragen befassen muss.

Wir bieten Ihnen Beratungsleistungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die Chancen des transnationalen Steuerrechts zu nutzen, um damit Ihre Steuerlast zu minimieren. Auf den nachfolgenden Seiten bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick, welche Möglichkeiten durch die richtige Standortwahl und Transaktionsgestaltung bestehen. Dabei lassen sich im erheblichen Maße Steuern und andere Abgaben reduzieren.

Aktuelle Meldung (Quelle:F.A.Z.-online)
Bundesfinanzhof-Richter erleichtern Flucht in „Steueroasen“

05. März 2008: Der Bundesfinanzhof hat den Fiskus beim Versuch, der „Steuerflucht“ in „Steueroasen“ einen Riegel vorzuschieben, gebremst. Die entsprechende Vorschrift habe „tatbestandliche Mängel“, erklärten die Steuerrichter am Mittwoch in München.

Bisherige Handhabung verworfen
Sie verwarfen deshalb eine entgegenstehende Praxis der Finanzverwaltung. Dabei ging es um einen Berufssportler, der schon 1993 ins Ausland gezogen war. Damit galt er nach Paragraph 2 des Außensteuergesetzes nur noch als „beschränkt steuerpflichtig“, musste also lediglich seine seither innerhalb von Deutschland erzielten Einkünfte versteuern.

Viele neue Ausnahmen
Davon nahm der Bundesfinanzhof nun jedoch auch noch alle Einnahmen aus „aktiven Werbeleistungen“ aus – etwa durch Mitwirkung in Werbefilmen, bei Fotoreklamen, Autogrammstunden und Konferenzen sowie auch das Überlassen von Namens- und Bildrechten. In diesen Fällen würden die Einkünfte nämlich in Wirklichkeit in einer „ausländischen Betriebsstätte“ erzielt (Az.: I R 19/06).

Ein paar Details
Der namentlich nicht genannte Kläger hatte beispielsweise 1996 rund 500.000 Euro als Sportler und noch einmal rund 400.000 Euro durch Werbeverträge verdient. Der Bundesfinanzhof gab auch das betreffende Land nicht an, mit dem es kein Doppelbesteuerungsabkommen gebe. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte vor zwei Jahren noch abgekürzt verlauten lassen, es gehe um „M.“. Dieses sei „ein Niedrigsteuerland bzw. ein Land, in dem gar keine Steuern vom Einkommen zu zahlen sind“.

Aktuelle Meldungen

Neue Regelungen zur Freigabe von Informationen im Besteuerungsverfahren

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Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008, V R 44/07, und stellt sich damit gegen wesentliche Grundsätze eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 09.10.2008. ... mehr

BMF-Schreiben: Zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten

Mit Schreiben vom 16.12.2008 (- IV C 5 - S 2353/08/10007 – DOK 2008/0701206 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten Stellung genommen. ... mehr

Verfassungsgericht kippt die Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale im Urteil vom 9. Dezember 2008 für unwirksam erklärt... ... mehr

Bundesrat billigt Erbschaftsteuerreform

Der Bundesrat hat am 05.12.2008 der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Nach der Neuregelung .. ... mehr

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