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Datum: 20.05.2012 > Login > Registrierung
Internationale Kapitalerträge: Abgeltungsteuer soll ab 2009 kommen

Die Abgeltungsteuer soll zwar erst ab dem Jahr 2009 kommen, durch die damit einhergehende grundsätzliche Systemumstellung wirft sie aber schon jetzt ihre Schatten voraus. So sollten bereits aktuell die voraussichtlich geplanten Neuregelungen bei Neuinvestitionen oder Depotumschichtungen mit bedacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen Planungen vor, dass Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer besteuert werden, die anonym von den inländischen Kreditinstituten abgeführt werden soll. Daneben sollen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen. Als Bemessungsgrundlage sollen Bruttoerträge angesetzt werden. Auch betriebliche Konten sollen betroffen sein, wobei die Abgeltungsteuer hier dann in der normalen Veranlagung angerechnet werden soll. Weiter ist geplant, dass Werbungskosten sowohl im Abzugsverfahren als auch bei der Veranlagung mit einem Pauschbetrag von 801 EUR pro Person abgegolten sein werden.

Ausländische Quellensteuer soll auf den jeweiligen Kapitalertrag angerechnet werden können.


Als Ausgleich dafür, dass die Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltung nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig ist, soll sich der Steuersatz für Anleger mit Konfession geringfügig mindern.

Der Kontenabruf soll entfallen, sofern es um Auskünfte der Finanzbehörden für Jahre ab 2009 geht.

Bis Ende 2008 aufgelaufene Verlustvorträge sollen voraussichtlich noch bis Ende 2014 genutzt werden können, indem sie vorrangig die positiven Kapitaleinnahmen mindern.

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